FAQ Wunscherfüllung – Häufige Fragen

Welchen Kindern werden Wünsche erfüllt?
Kindern zwischen 3 und 18 Jahren, die mit einer Krankheit, die einen lebensbedrohlichen Zustand hervorrufen kann, in einem österreichischen Spital in Behandlung sind. Hierzu zählen alle onkologischen Erkrankungen, Cystische Fibrose, ALS, schwere Herzerkrankungen, etc. Eine Liste der Krankheiten finden Sie ebenfalls auf dieser Seite. Weiters sollte Ihrem Kind noch kein Herzenswunsch – von Make-A-Wish® oder einer anderen Organisation – erfüllt worden sein.

Wie läuft eine Wunscherfüllung bei Make-A-Wish® ab?
Sobald Sie sich dazu entscheiden, dass Make-A-Wish® Ihrem Kind seinen Herzenswunsch erfüllen darf, werden wir in einem Telefonat die wichtigsten Daten (Name Ihres Kindes, Alter, Erkrankung) aufnehmen und alle im Vorfeld vorhandenen Fragen beantworten. So rasch wie möglich melden sich dann zwei unserer ehrenamtlichen MitarbeiterInnen bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren, dieser kann bei Ihnen zu Hause oder auch im Spital stattfinden. Im ersten Schritt klären wir die Formalitäten wie Veröffentlichungsfreigabe etc. und schenken Ihrem Kind eine „Wunschmünze“, die symbolisch dafür steht, dass wir ihm einen Wunsch erfüllen. Außerdem bekommt Ihr Kind von uns eine „Wunschbox“, die es gestalten und alles darin sammeln kann, was mit dem Herzenswunsch zu tun hat. Beim zweiten Termin ist es dann soweit: Wir lernen das Kind anhand der Wunschbox besser kennen, erkennen was Ihrem Kind wichtig ist und finden gemeinsam mit Ihrem Kind heraus, warum sich die verschiedenen Gegenstände, Zeichnungen, Fotos usw. in der Wunschbox befinden. Daraus ergibt sich der Herzenswunsch! Meistens dauert die Wunschholung etwa eine Stunde.

Sobald wir die Zustimmung des behandelnden Arztes zur Wunscherfüllung Ihres Kindes erhalten haben, beginnen wir bereits mit der Organisation der Wunscherfüllung!

Bis zur tatsächlich Wunscherfüllung bleiben unsere zwei ehrenamtlichen MitarbeiterInnen mit Ihnen im Kontakt, stimmen Organisatorisches ab, und sind für Ihre Fragen da. In dieser Zeit werden unsere MitarbeiterInnen auch versuchen, Ihrem Kind verschiedene, kleine Aufgaben zu stellen oder es in die Planung miteinzubeziehen um die Vorfreude zu steigern.

Wie lange dauert es bis der Wunsch meines Kindes erfüllt wird?
Die konkrete Dauer hängt von vielen verschiedenen Faktoren (Art des Wunsches, Gesundheitszustand Ihres Kindes,…) ab. Grundsätzlich sind wir bemüht den Herzenswunsch Ihres Kindes so schnell wie möglich zu erfüllen.

Was darf sich mein Kind wünschen und was nicht?
Grundsätzlich gibt es nichts, was sich Ihr Kind nicht wünschen darf. Wir werden uns bemühen auch das Unmögliche möglich zu machen. Sollte sich ein Wunsch doch nicht als realisierbar erweisen, suchen wir gemeinsam mit Ihrem Kind nach einem ‚Ersatzwunsch‘.

Dennoch gibt es ein paar Einschränkungen: Make-A-Wish® erfüllt keine Therapien, Therapiegeräte, Behandlungen und finanzielle Zuschüsse. Außerdem können wir keine Wünsche ermöglichen, die uns mit dem Gesetz in Konflikt bringen würden, wie z.B. Waffen.

Was, wenn mein Kind noch nicht weiß, was es sich wünscht?
Das ist kein Problem. Ihr Kind kann in Ruhe überlegen. Gerne kann sich Ihr Kind auch von anderen erfüllten Herzenswünschen inspirieren lassen.

Was, wenn es meinem Kind für eine Wunscherfüllung zu schlecht geht?
Uns ist natürlich bewusst, dass sich manche Wünsche aufgrund der Erkrankung Ihres Kindes möglicherweise nicht (sofort) realisieren lassen. Für die Wunscherfüllung bedarf es immer der Zustimmung des betreuenden Arztes / der betreuenden Ärztin. Unsere Stärke liegt darin kreativ nach Lösungen zu suchen und Ihrem Kind seinen Herzenswunsch dennoch zu erfüllen (z.B., nach Beendigung der Therapie).

Welche Kosten kommen im Zuge der Wunscherfüllung auf mich zu?
In der Regel gar keine.

Make-A-Wish® übernimmt auch im Falle eines Reisewunsches die Kosten für mindestens 1 Begleitperson. Wenn weitere Familienmitglieder mitreisen wollen, wird bei jeder Wunscherfüllung konkret geschaut, wie viele Personen von uns finanziert werden können.

Werden Daten über die finanzielle Situation der Familie erhoben?
Nein. Die finanzielle Situation der Familien spielt für Make-A-Wish® keine Rolle. Wir erfüllen den Herzenswunsch jedes Kindes – unabhängig von der finanziellen Situation!

Welche Daten meines Kindes werden veröffentlicht?
Da wir so vielen Kindern wie möglich ihre Herzenswünsche erfüllen wollen, hilft es uns, wenn wir über die Wunscherfüllung Ihres Kindes erzählen und schreiben dürfen. Hierbei nennen wir nur den Vornamen Ihres Kindes, das Alter, das Bundesland und eine grobe Bezeichnung der Erkrankung. Fotos von der einzigartigen Wunscherfüllung Ihres Kindes können andere Familien dazu inspirieren ebenfalls Make-A-Wish® zu kontaktieren.

Sie müssen einer Veröffentlichung aber nicht zustimmen, wenn Sie dies nicht wollen. Es besteht hierzu kein Zwang.

Sagen Sie uns einfach bei der Wunschholung, ob Sie einer Veröffentlichung zustimmen wollen oder nicht.

Wo ist der Haken?
Es gibt keinen.

Make-A-Wish® ist eine internationale Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat weltweit schwerkranken Kindern Herzenswünsche zu erfüllen. Wir glauben an die Kraft von erfüllten Herzenswünschen, weil wir damit Hoffnung und Freude schenken können. Die strahlenden Augen Ihres Kindes sind für uns der schönste Dank!

Haben Sie noch eine offene Frage?
Kontaktieren Sie uns gerne und wird helfen Ihnen weiter.

Barbara Gattringer
Tel: 01/378 07 28
office@nullmake-a-wish.at

Kennen Sie ein schwerstkrankes Kind? Melden Sie es hier zur Wunscherfüllung an: