Spendenabsetzbarkeit

Unter Spendenabsetzbarkeit versteht man, dass freiwillige Zuwendungen (Spenden) bis zu einer betraglichen Begrenzung als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben abzugsfähig sind.

Inhaltsverzeichnis:

Ihre Spende an die Make-A-Wish Foundation® Österreich können sie als Betriebsausgabe (als Firma) oder Sonderausgabe (privat) absetzen

Spendenabsetzbarkeit neu 2017

Ab 01. Jänner 2017 gibt es eine Gesetzesänderung für Privatspenden. Betriebliche Spenden sind von dieser Neuregelung nicht betroffen.

Durch die gesetzliche Änderung wird die Übermittlung von Privatspenden an das Finanzamt für die Einkommensteuererklärung und Arbeitnehmerveranlagung ab 2017 weitgehend automatisiert. Sie müssen Ihre Spenden daher nicht mehr separat in ihrer Einkommensteuererklärung und Arbeitnehmerveranlagung geltend machen – das soll ab 2017 automatisch erfolgen. Das bedeutet, dass Sie bei Ihrer Privatspende nur mehr folgende Daten angeben müssen:

  • Vorname
  • Zuname
  • Geburtsdatum

Dabei müssen Sie auf die korrekte Schreibweise (Übereinstimmung des Namens mit jenem im Meldezettel) achten, damit die Spende vom Finanzamt auch als abzugsfähig anerkannt wird.

Die Make-A-Wish Foundation übermittelt Ihre Spendenbestätigung automatisch an das Finanzamt.

Wenn Sie Ihre Spende nicht absetzen wollen: Sollten Sie diese elektronische Datenübermittlung nicht wünschen:

  • kreuzen Sie das entsprechende Feld in unserem Spendenformular an (verfügbar ab 2017)
  • geben Sie auf Zahlscheinen NICHT Ihr Geburtsdatum an.

Damit kann Ihre Spendenzahlung allerdings anschließend nicht mehr als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Betriebliche Spenden sind von dieser neuen Sonderregelung nicht betroffen. Die automatische Datenübermittlung ist für alle ab dem Jahr 2017 erfolgenden Zahlungen anzuwenden. Ob diese Änderungen tatsächlich umsetzbar sind, wird derzeit noch diskutiert. Make-A-Wish trägt jedenfalls seinen Teil dazu bei, dass Ihre Spende auch absetzbar ist und bleibt.

Weitere Informationen über die Änderungen 2017 beim BMF

Spendenabsetzbarkeit Voraussetzungen und Kriterien

Die Spendenabsetzbarkeit in Österreich ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft, welche sich im Einkommenssteuergesetz (EStG) finden. Damit eine Spende von der Steuer absetzbar ist müssen im Wesentlichen zwei Kriterien erfüllt sein:

  • Spende an eine spendenbegünstigte Einrichtung (siehe dazu genauer unter unter „Spendenabsetzbarkeit Liste„) Die Make-A-Wish Foundation® Österreich erfüllt diese Voraussetzung.
  • Höhe: bis zu einem Betrag von 10% Ihrer Jahreseinkünfte begünstigt (siehe dazu genauer unter unter „Spendenabsetzbarkeit Höhe„)

Spendenabsetzbarkeit Liste

spendenabsetzbarkeitslogoFür die Spendenabsetzbarkeit gibt es eine Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen. Auf der Webseite des österreichischen Finanzamtes können Sie die Spendenabsetzbarkeit-Liste des BMF (Finanzamt) in der aktuellen Fassung ansehen.

Auch die Make-A-Wish Foundation® Österreich ist seit 2009 auf dieser Liste unter der Registrierungsnummer SO 1373 eingetragen. Sie können daher steuersparend Kindern einen Herzenswunsch erfüllen.

Spendenabsetzbarkeit Höhe

Die Höhe der Spendenabsetzbarkeit richtet sich nach den erzielten Einkünften, wobei der Höchstbetrag grundsätzlich 10% beträgt.

Die Spendenabsetzbarkeit für Firmen und Unternehmen beträgt 10% des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres / des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres. Zusätzlich kann der Teil der Spenden, der 10% des Gewinns übersteigt als Sonderausgabe abgesetzt werden und zwar bis zu 10% der gesamten Einkünfte (etwa zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder einer anderen unselbstständigen Tätigkeit).

Die Spendenabsetzbarkeit für Privatpersonen beträgt 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres (unter Anrechnung von Unternehmensspenden). Vor 2013 waren statt der Einkünfte des laufenden Jahres die Vorjahreseinkünfte heranzuziehen. Der Gesamtbetrag ist auf dem Einkommenssteuerbescheid (für das Vorjahr) ersichtlich.

Die Spendenabsetzbarkeit besteht sowohl bei Spenden aus dem Privat-, als auch aus dem Betriebsvermögen. Dabei sind jedoch alle Spenden zusammenzurechnen und nur bis zu 10% der gesamten Einkünfte steuerlich absetzbar.

Antrag Spendenabsetzbarkeit

Damit die Spenden steuerlich absetzbar sind, müssen Sie entsprechend geltend gemacht werden.

Als Unternehmen müssen Spenden für eine steuerliche Absetzbarkeit aus dem Betriebsvermögen im Rahmen der Gewinnermittlung abgesetzt werden.

Damit Ihre Spendenbeträge  als Privatperson automatisch in Ihrer (Arbeitnehmerinnen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie uns Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekanntgeben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können wir alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Wir übermitteln Ihre Spende(n) bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung. 

Bitte heben Sie Einzahlungsbeläge, Daueraufträge, Kontoabbuchungen, etc. als Nachweis auf – es gilt die vom Finanzamt vorgeschriebene allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist

Spendenabsetzbarkeit Sachspenden

Unternehmen können Geld- und Sachspenden (zB eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden. Sie können der Make-A-Wish Foundation® Österreich etwa Hard- und Software, Marketingartikel, usw spenden. Treten Sie dazu einfach mit uns in Kontakt.

Bei Privatspenden werden grundsätzlich nur Geldspenden steuerlich anerkannt. Eine Ausnahme bilden insbesondere Spenden an wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen des Bundes (§ 4a Abs 3 Z 1 bis 3 und Abs 4 EStG). Sie können der Make-A-Wish Foundation® Österreich trotzdem Sachspenden zukommen lassen (diese sind dabei nur steuerlich nicht absetzbar).

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